OASIS: die Spielersperre in Deutschland

OASIS ist das bundesweite Sperrsystem für Glücksspiel. Wer eingetragen ist, wird bei allen lizenzierten Anbietern ausgeschlossen: online und stationär, vom Online-Slot bis zur Spielbank. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, eine von Dritten beantragte Fremdsperre mindestens ein Jahr. Geführt wird die Datei vom Regierungspräsidium Darmstadt.

Selbstsperre: der eigene Ausschluss

Jeder kann sich selbst sperren lassen, ohne Begründung. Der Antrag geht direkt beim Anbieter, online über das OASIS-Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt oder schriftlich. Die Mindestdauer beträgt drei Monate; wer eine kürzere Frist wählt, wird automatisch auf drei Monate gesetzt. Nach oben ist die Dauer offen, auch unbefristet.

Für den Akutfall haben lizenzierte Online-Anbieter zusätzlich einen Panik-Button: ein Klick sperrt das eigene Konto sofort für 24 Stunden, ohne Antrag und ohne Wartezeit.

Fremdsperre: wenn Angehörige handeln

Auch Dritte, typischerweise Familienangehörige, können eine Sperre beantragen, wenn sie Anhaltspunkte für Spielsucht, Überschuldung oder unverhältnismäßige Einsätze darlegen. Eine Fremdsperre gilt mindestens ein Jahr. Der Betroffene wird angehört, kann den Eintrag aber nicht einfach ablehnen.

Aufhebung: nicht automatisch

Eine Sperre läuft nicht von selbst ab. Sie endet erst, wenn der Gesperrte nach Ablauf der Mindestdauer schriftlich die Aufhebung beantragt. Vorher gestellte Anträge sind unwirksam. Wer den Antrag nie stellt, bleibt gesperrt. Zwischen Antrag und Aufhebung liegt zudem eine Schutzfrist von einer Woche.

Praktisch läuft die Aufhebung über das Regierungspräsidium Darmstadt: dort gibt es inzwischen ein Online-Formular, der frühere Postweg per PDF ist nicht mehr nötig. Erforderlich sind wahrheitsgemäße Angaben und ein Identitätsnachweis (Upload von Personalausweis oder Reisepass); eine Begründung ist freiwillig. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist existiert nicht, die Prüfung kann mehrere Wochen dauern. Das sollte einplanen, wer den Antrag stellt.

Wo die Sperre wirkt und wo nicht

OASIS gilt für alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis: Online-Slots, Online-Poker, Sportwetten, Spielhallen, Spielbanken. Beim Login und am Empfang wird die Datei abgefragt. Nicht erfasst sind illegale Online-Anbieter; sie fragen OASIS nicht ab. Eine Sperre schützt deshalb nur, solange man im lizenzierten Markt bleibt, ein Grund mehr, Anbieter vorher zu prüfen. Hilfe bei problematischem Spielverhalten, kostenlos und anonym: BZgA-Telefon 0800 1 37 27 00, check-dein-spiel.de.

Quelle für Lizenzangaben: amtliche GGL-Whitelist, Stand 30.06.2026. Zuletzt geprüft: 20.07.2026.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine OASIS-Selbstsperre mindestens?
Drei Monate. Kürzere Wünsche werden automatisch auf drei Monate angehoben. Eine unbefristete Sperre ist möglich.
Endet die Sperre automatisch nach Ablauf der Frist?
Nein. Die Sperre bleibt bestehen, bis der Gesperrte nach der Mindestdauer schriftlich die Aufhebung beantragt.
Gilt die OASIS-Sperre auch in Spielhallen und Spielbanken?
Ja. Die Sperre wirkt bei allen lizenzierten Glücksspielangeboten in Deutschland, online wie stationär.
Können Angehörige eine Sperre veranlassen?
Ja, per Fremdsperre mit einer Mindestdauer von einem Jahr. Dafür müssen sie konkrete Anhaltspunkte wie Überschuldung oder Spielsucht darlegen.

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Kostenlose, anonyme Hilfe der BZgA: 0800 1 37 27 00 · bzga.de · check-dein-spiel.de

Lizenzierte Anbieter sind an OASIS (Selbstsperre, anbieterübergreifend) und LUGAS (nur ein aktiver Anbieter, Einzahlungslimit) angeschlossen. Mehr: Spielerschutz · Verantwortungsvolles Spielen.