Die GGL-Whitelist: was sie ist und wie man sie liest

Die GGL-Whitelist ist die amtliche Übersicht aller Glücksspielanbieter mit deutscher Erlaubnis. Sie wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf gluecksspiel-behoerde.de geführt und regelmäßig aktualisiert. Nur wer dort steht, darf in Deutschland Online-Slots, Online-Poker oder Sportwetten anbieten.

Warum die amtliche Liste schwer zu lesen ist

Die GGL listet Erlaubnisinhaber, also juristische Personen. Spieler kennen aber Marken. In der Whitelist steht nicht „bet365", sondern „Hillside (Europe) ENC". Wer dort nach dem Markennamen sucht, findet oft nichts und hält einen legalen Anbieter fälschlich für unlizenziert, oder umgekehrt.

Dazu kommt: ein Erlaubnisinhaber kann mehrere Lizenztypen und mehrere Domains halten. Die Mernov Betriebsgesellschaft betreibt zum Beispiel mehrere Slot-Marken unter verschiedenen Domains. Erlaubt ist immer die konkrete Internetadresse, nicht die Firma als Ganzes.

Genau diese Zuordnung übernimmt diese Website: unsere Whitelist-Übersicht verknüpft Firmenname, Marke, Domain, Lizenztyp und Erlaubnisdatum in einer Tabelle. Die Daten stammen unverändert aus der amtlichen Liste und tragen ein Prüfdatum.

Was in der Whitelist steht

Je Eintrag nennt die amtliche Liste den Erlaubnisinhaber mit Adresse, die Glücksspielart (zum Beispiel „Virtuelle Automatenspiele" oder „Online-Poker"), die zuständige Behörde, das Vertriebsgebiet und je Internetseite das erstmalige Erlaubnisdatum. Ein Datum wie „27.05.2025" bedeutet: seit diesem Tag besteht die Erlaubnis für genau diese Domain.

Was die Whitelist nicht ist

Die Liste ist keine Empfehlung und kein Qualitätssiegel. Sie sagt nur, wer eine deutsche Erlaubnis hat. Sie sagt nichts über Spielangebot, Auszahlungsquoten oder Service. Und sie umfasst kein Live-Casino und keine Tischspiele wie Roulette oder Blackjack: dafür vergibt die GGL keine Erlaubnisse (warum, steht hier).

Rechtsgrundlage und kurze Geschichte

Die Whitelist ist keine freiwillige Serviceleistung: § 9 Absatz 8 GlüStV 2021 verpflichtet die GGL, eine „gemeinsame amtliche Liste" der erlaubten Veranstalter und Vermittler im Internet zu veröffentlichen. Bis November 2024 erschien sie als PDF-Dokument; seitdem ist sie eine interaktive, filterbare Übersicht auf gluecksspiel-behoerde.de. Am Grundproblem, dass dort Firmennamen statt Marken stehen, hat die Modernisierung nichts geändert.

Wie oft sich die Liste ändert

Die GGL aktualisiert die Whitelist laufend, mindestens monatlich und zusätzlich anlassbezogen; das Datum steht am Seitenanfang („Zuletzt aktualisiert am"). Neue Erlaubnisse kommen hinzu, entzogene verschwinden. Unser Datenbestand wird täglich gegen die amtliche Liste abgeglichen; das Prüfdatum steht auf jeder Anbieterseite, Änderungen protokollieren wir in einer Lizenzhistorie.

Quelle für Lizenzangaben: amtliche GGL-Whitelist, Stand 30.06.2026. Zuletzt geprüft: 20.07.2026.

Häufige Fragen

Ist ein Anbieter legal, wenn er nicht in der Whitelist steht?
Nein. Für Online-Slots, Online-Poker und Sportwetten gilt: ohne Eintrag in der amtlichen Whitelist keine deutsche Erlaubnis. Ein „Casino-Logo" oder ein angebliches Prüfsiegel auf der Website des Anbieters ersetzt den Eintrag nicht.
Warum finde ich eine bekannte Marke nicht in der amtlichen Liste?
Die GGL listet Firmennamen, keine Marken. bet365 steht als „Hillside (Europe) ENC" in der Liste. Unsere Übersicht ordnet Marke und Firma einander zu.
Gilt die Erlaubnis für alle Websites einer Firma?
Nein, sie gilt je Domain. Eine Firma kann für eine Domain eine Erlaubnis haben und für eine andere nicht.

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Kostenlose, anonyme Hilfe der BZgA: 0800 1 37 27 00 · bzga.de · check-dein-spiel.de

Lizenzierte Anbieter sind an OASIS (Selbstsperre, anbieterübergreifend) und LUGAS (nur ein aktiver Anbieter, Einzahlungslimit) angeschlossen. Mehr: Spielerschutz · Verantwortungsvolles Spielen.